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"Job-Parken" –
das Angebot für Berufspendler

Sie kommen zum Arbeiten nach Osnabrück und möchten Ihr Fahrzeug tagsüber sowie bei Bedarf auch nachts und am Wochenende ganz bequem in einem nahegelegenen Parkhaus der OPG abstellen? Dann ist unser Tarif „Job-Parken“ genau das Richtige für Sie.

Tarifübersicht

Finden Sie Ihr Parkhaus

Häufige Fragen & Antworten

Übersicht des Tarifs "Job-Parken"

Tarif "Job-Parken"

Der parkhausübergreifende Tarif „Job-Parken“ für 81,00 € pro Monat ist ideal für Berufspendler, die ihr Fahrzeug während der Arbeitszeiten ohne Parkplatzsuche ganz bequem bei der OPG parken möchten.

Sie benötigen auch nachts oder am Wochenende einen freien Stellplatz in „Ihrem“ Parkhaus?

Kein Problem: Zurzeit enthält unser Tarif „Job-Parken“ bereits das Angebot „Freizeitparken 24/7“ für 2,00 EUR pro Monat. Sie entscheiden also ganz alleine, wann, wie oft und wie lange Sie Ihr Fahrzeug bei uns parken.

So parken Sie im Tarif „Job-Parken“:
Montag – Sonntag: 0:00 – 24:00 Uhr

Job-Parken – so funktioniert’s

Suchen Sie bitte zunächst über unsere Parkplatz-Suche Ihre Wunschparkstätte. Falls diese grundsätzlich eine Vermietung von Dauerparkplätzen im Tarif "Job-Parken" vorsieht, finden Sie am Ende der entsprechenden Parkstätten-Detailseite einen Hinweis zur aktuellen Verfügbarkeit.

Aufgrund unterschiedlicher Dauerpark-Kontingente pro Parkstätte, kann das Angebot freier Dauerparkplätze zwischenzeitlich eingeschränkt sein. Sobald Dauerparkplätze verfügbar sind, erscheint auf der jeweiligen Parkstätten-Detailseite ein Button "Tarif Job-Parken beantragen". Dieser führt Sie zu einem Formular, mit dem sie einen Antrag zur Miete eines Dauer-Parkplatzes an uns senden können.

Nach Prüfung Ihres Antrages senden wir Ihnen die nötigen Vertragsunterlagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Wartelisten führen und frei gewordene Dauerparkplätze in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge vergeben

Häufige Fragen und Antworten

Einfahrt & Ausfahrt

Erhalte ich eine Plastik-Karte, die ich immer dabei haben muss?
Nein. Für Sie öffnet sich die Schranke bei der Ein- und Ausfahrt dank der vollautomatischen Kennzeichenerkennung wie von Zauberhand. Die Plastikkarte bleibt eine Alternative – aber mit weniger Komfort.

Abrechnung & Zahlung

Wie erfolgt die Abrechnung?
Der Tarif wird monatlich per Lastschrift eingezogen. Die einmalige optionale Gebühr für eine Plastik-Karte wird mit dem ersten Monatsbetrag eingezogen.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Der Tarif hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und beginnt am 01. eines Monats. Der Vertrag ist von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.

Parken & E-Laden

Kann ich im Tarif "Zuhause-Parken" in jedem Parkhaus der OPG parken?
Nein. Sie entscheiden sich für "Ihr" Parkhaus und können dieses im Rahmen der gebuchten Optionen bzw. Zeiten nutzen.

Habe ich Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz?
Nein. Wir vergeben keine festen Stellplätze. Sie sind berechtigt, einen freien Stellplatz anzufahren und zu benutzen.

Kann ich mein E-Auto im Parkhaus laden?
Viele unserer Parkhäuser verfügen über moderne E-Ladestationen mit 100 % Ökostrom. Nutzen Sie einfach Ihre vorhandene Ladekarte, um Ihr Fahrzeug bequem aufzutanken. In der Rubrik "Serviceleistungen" auf unseren Parkhaus-Detailseiten sehen Sie, ob "Ihr" Parkhaus bereits über E-Ladestationen verfügt.

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